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   BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98   

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https://dejure.org/1999,10497
BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,10497)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 2Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,10497)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 2Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,10497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versammlung; Wohnungseigentümer; Reihenfolge; Tagesordnungspunkte; Abstimmung; Formeller Fehler bei Verstoß gegen Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 2, 4, § 24 Abs. 5
    Reihenfolge von Tagesordnungspunkten auf der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 36/97
  • LG Aschaffenburg - 1 T 10/98
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayObLGZ 1985, 436/437 m.w.N; BayObLG NJW-RR 1990, 784 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 f.; Staudinger/Bub § 24 Rn. 146 m.w.N.).
  • KG, 07.02.2011 - 24 U 156/10

    GEMA unterliegt bei interner Vereinsstreitigkeit

    Vielmehr ist auch im Wohnungseigentumsrecht, das sich in seinen Regelungen über die Wohnungseigentümerversammlung an die Regelung des Vereinsrechts anlehnt (vgl. nur Merle in: Bärmann (11. Auflage 2010) § 23 WEG Rdn. 2 m. Fn.2), anerkannt, dass die Abstimmung über einen bereits erledigten Tagesordnungspunkt ordnungsgemäßer Versammlungsleitung widerspricht, wenn der die Versammlung vorzeitig verlassende Teilnehmer nicht darüber unterrichtet wird, dass noch eine Abstimmung zu diesem Gegenstand in Betracht kommt (vgl. nur BayOblG NZM 1999, 672 Ls. 1 und 2 und Rdn. 13 - zitiert nach juris; Elzer in: Jennißen (2. Auflage 2010) § 23 WEG Rdn. 62 und § 24 WEG Rdn. 103; Palandt / Bassenge (70. Auflage 2011) § 24 WEG Rdn. 19; Riecke in: Riecke / Schmid: Fachanwaltskommentar (3. Auflage 2010) § 24 WEG Rdn. 37; Staudinger / Bub (13. Bearbeitung 2005) § 24 WEG Rdn. 101).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
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